Hautkrebsscreening

Seit 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte Hautkrebs-Screening.
Hierbei erkundigt sich Ihr Arzt zuerst nach Ihrem jetzigen gesundheitlichen Zustand und Ihren Vorerkrankungen. Außerdem stellt er Risikofaktoren fest.
Dann folgt die Untersuchung der ganzen Haut. Hierfür legen Sie Ihre Kleidung ab. Ihr Arzt sieht sich Ihre Haut von der Kopfhaut bis zu den Fußsohlen genau an. Nur so kann er auffällige Hautveränderungen erkennen. Dafür benötigt er keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge. Darüber hinaus gibt Ihnen Ihr Arzt wertvolle Tipps für den richtigen Umgang mit der Sonne. Und ganz wichtig: Er wird Sie darüber informieren, welche Krebs-Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen Sie ab welchem Alter machen sollten.

 

Die Kosten für das Screening übernehmen die Krankenkassen. Sie müssen keine Praxisgebühr bezahlen.

hautkrebsscreening